Kleinanzeigen & Co.: Privatverkäufer haben keine Narrenfreiheit
Berlin (dpa/tmn) – Wer beim Verkauf gebrauchter Dinge im Internet nicht für Mängel haften will, muss die sogenannte Sachmangelhaftung wirksam ausschließen. Die passende Formulierung dafür lautet: «Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. –>> via Pocket https://ift.tt/2EjZL0s